Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alles rund um die Geschäftsabwicklung.
1. Geltung der Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge an den Auftragnehmer gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von Material mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der Arbeiten des Auftragnehmers und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen vor.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Vom Auftragnehmer übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lassen hat, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die dem Auftragnehmer übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung der Auftragnehmer vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt der Auftragnehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet der Auftragnehmer nicht.
4.4 Ebenso verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus verpflichtet er sich auch zur Einhaltung dieser Vorgaben für die von ihm eingesetzten Verleiher oder Nachunternehmer und von diesen eingesetzte Nachunternehmer im Rahmen dieses Vertrages. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer unaufgefordert vorlegen.
Bei einem Verstoß gegen die in den Sätzen 4 und Unterpunkte genannten Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer von jeder Haftung nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz freistellen. Wird dem Auftragnehmer aufgrund eines solchen Verstoßes ein Bußgeld wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG auferlegt, ist der Auftraggeber mit deren Rechtskraft verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des Bußgeldes an dem Auftragnehmer zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Schäden bleibt hiervon unberührt.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Lieferverpflichtungen des Auftragnehmers sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Dateien oder Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe des Aufragnehmers, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, die jeweils geltende Umsatzsteuer/MwSt. wird gemäß § 19 UStG nicht ausgewiesen. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Alle Rechnungen sind 3 Tage, sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält der Auftragnehmer das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung von Hostingpaketen
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Verträge verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
7.2 Bei einer außerfristgerechten Kündigung erhält der Auftraggeber keine Erstattung der nicht genutzten Leistung.
Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss dem Auftragnehmer aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein wer die Erklärung abgibt.
Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir darum durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die Kundennummer oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll.
Erteilt der Auftraggeber insoweit auch auf Nachfrage des Auftragnehmers keine rechtzeitige Anweisungen, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Domains zu löschen. Erfolgt die Kündigung durch den Auftragnehmer, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.
7.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Der Auftraggeber gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Auftraggeber ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, die der Vergütung für zwei Monate entspricht.
Der Auftraggeber ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
Der Auftraggeber verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Auftragnehmer nicht unverzüglich ab.
7.4 Mit der Kündigung bekommt der Auftragnehmer vom Aufrtaggeber ein Datenpaket mit allen Daten, die bisher auf dem Webserver in Verwendung waren.
Die Kündigung des Hostingpakets, sowie die Ummeldung bei der Registrierungstelle der jeweiligen Domain werden dem Auftragnehmer mit einem Aufwandsentgelt in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag variiert mit der bisherigen Nutzung des Hostingpakets für kommerzielle oder private Zwecke. Nach Begleichung des fälligen Rechnungsbetrags übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Datenpaket. Die Kündigung gilt dann als perfekt und somit als abgeschlossen.
7.5 Das Datenpaket, sowie die enthaltenen Daten dürfen vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben und verändert werden, sofern es nicht um (In-House) Produkte des Auftragnehmers handelt. Alle Produkte und Eigenmarken des Auftragsnehmers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht verändert werden. Dies kann in Sonderfällen durch Lizenzierung jedoch aufgehoben werden. Hier obliegt die Entscheidung beim Auftragnehmer.
8. Nutzungsrechte
8.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen und alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Aufragnehmers erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vom Auftragnehmer vereinbart ist oder sich aus den für die erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt der Auftragnehmer eine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des Aufragnehmers.
8.2 Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 8.1 erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Vom Auftragnehmer gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
9.2 Bei vorliegenden Mängeln in der Konzeptphase oder nach dem der Auftraggeber die Entwürfe erhalten hat, steht dem Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
9.3 Bei vorliegenden Mängeln nach der finalen Produktion und nach dem der Auftraggeber selbst die Produktionsphase eingeleitet hat, steht dem Auftragnehmer das Recht zur Ablehnung etwaiger Nachbesserungen zu, da das Produkt vor Produktionsphase vom Auftraggeber geprüft und für markellos erachtet wird. Sollten aus Kulanz Nachbesserungen gemacht werden, sind diese mit einem Entgelt behaftet.
9.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer, gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
10. Widerrufsrecht der Verbraucher
Im Folgen sind die Maßnahmen beschrieben, nach denen Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht
Gebrauch machen können. Als Verbraucher zählt jede natürliche Person, welche Rechtsgeschäfte zu
Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit
zuzurechnen sind.
Für juristische Personen und Unternehmer gelten ebenso die nachfolgenden Bedingungen.
Widerrufsbelehrung
Innerhalb von 14 Tagen haben Sie das Recht, ohne Angabe eines Grundes den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald ein Kostenvoranschlag eingewilligt und
der damit verbundene Vertrag unterschrieben wurde.
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen wollen, ist dies in schriftlicher Form zu tätigen.
Christian Uhlig Werbeagentur
Inhaber: Christian Uhlig
support[at]agentur47.de
oder
Agentur47 – Digital Solutions
Talstraße 17-19
47546 Kalkar
www.agentur47.de
Möchten Sie den Vertrag erst nach den vorgegebenen 14 Tagen widerrufen, ist dies nicht möglich und ein etwaiger Widerruf wird nicht in Kraft gesetzt.
Folgen des Widerrufs
Sobald dem Auftragnehmer der Widerruf des Auftraggebers erreicht hat, verpflichtet sich der Auftragnehmer, innerhalb von vierzehn Tagen alle erhaltenen
Zahlungen einschließlich der Versandkosten zurückzuerstatten (ausgeschlossen sind nur Kosten, die
über den vom Auftragnehmer angebotene Standardversand hinausgehen).
Die vierzehntätige Rückzahlungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das Widerrufsschreiben beim Auftragnehmer eintrifft. Das Zahlungsmittel
der Rückzahlung ist identisch mit dem, was zur eigentlichen Bezahlung verwendet wurde.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Rückzahlung zu verweigern, sofern die geleisteten Produkte oder Dienstleistungen weiterhin, ohne ein vom Auftragnehmer erteiltes Nutzungsrecht genutzt werden.
Mit der Nutzung des Widerrufsrechts verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffende Ware innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er dem Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichtet hat, zurückzuschicken.
Findet der Warenversand vor dem Ablauf der Frist statt, gilt diese Bedingung als erfüllt.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung müssen von dem Auftraggeber getragen werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für den Sitz des Aufragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
11.2 Es gilt deutsches Recht.